Das private Baurecht ist eines der Rechtsgebiete, in dem theoretische Jura und praktisches Handwerk sich am schönsten miteinander verbinden lassen. Wir beraten Sie gerne über:
- Kaufverträge
- Werkverträge
- Gewährleistungsansprüche
- Bauschäden
- Baumängel
- Planungsfehler
- Haftungsansprüche gegenüber
- Bauunternehmer
- Werkunternehmer (wie z.B. Elektroinstallateur, Trockenbauer, Fliesenleger, Parkettleger, Dachdecker etc.)
- Architekt
- Statiker
- Generalplaner
- Architektenverträge nach der HOAI (insbesondere Honoraransprüche von Architekten)
- Gestaltung von Arbeitsgemeinschaften
- Nachbarrecht (z.B. Überbau und Abstandsflächen)