Privates Baurecht

Das private Baurecht ist eines der Rechtsgebiete, in dem theoretische Jura und praktisches Handwerk sich am schönsten miteinander verbinden lassen. Wir beraten Sie gerne über:

  • Kaufverträge
  • Werkverträge
  • Gewährleistungsansprüche
  • Bauschäden
  • Baumängel
  • Planungsfehler
  • Haftungsansprüche gegenüber
  • Bauunternehmer
  • Werkunternehmer (wie z.B. Elektroinstallateur, Trockenbauer, Fliesenleger, Parkettleger, Dachdecker etc.)
  • Architekt
  • Statiker
  • Generalplaner
  • Architektenverträge nach der HOAI (insbesondere Honoraransprüche von Architekten)
  • Gestaltung von Arbeitsgemeinschaften
  • Nachbarrecht (z.B. Überbau und Abstandsflächen)

Ihr Ansprech­partner

ist Rechtsanwalt Olaf Möhring.