Hand­werks­recht

Das Handwerksrecht umfasst vor allem das Sondergewerberecht der Handwerker. Die maßgeblichen Regelungen finden sich in der Handwerksordnung (HandwO).

Wir beraten und vertreten Handwerksbetreibe insbesondere bei:

  • Eintragung in die Handwerksrolle
  • EU-Ausnahmebewilligung gemäß §§ 8, 9 HandwO
  • Handwerkskarte
  • Löschung in der Handwerksrolle
  • Anzeigepflicht für zulassungspflichtiges Handwerk, handwerksähnlicher Betrieb
  • Ausübungsberechtigung für anderes Gewerbe, Handwerk
  • Betriebsleiter, technischer Leiter
  • Handwerklicher Nebenbetrieb
  • Mitteilungspflichten gegenüber Handwerkskammer
  • Nichtbestehen der Meisterprüfung, Gesellenprüfung
  • Meisterbrief, Befähigungsnachweis
  • Persönliche und fachliche Eignung zur Ausbildung von Lehrlingen, Auszubildenden
  • Meister-BaföG
  • Arbeitsschutz, Gerätesicherheit
  • Vergütung, Forderung, Außenstände, Beitreibung, Inkasso

Ihr Ansprech­partner

ist Rechtsanwalt Olaf Möhring, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.