Das Handwerksrecht umfasst vor allem das Sondergewerberecht der Handwerker. Die maßgeblichen Regelungen finden sich in der Handwerksordnung (HandwO).
Wir beraten und vertreten Handwerksbetreibe insbesondere bei:
- Eintragung in die Handwerksrolle
- EU-Ausnahmebewilligung gemäß §§ 8, 9 HandwO
- Handwerkskarte
- Löschung in der Handwerksrolle
- Anzeigepflicht für zulassungspflichtiges Handwerk, handwerksähnlicher Betrieb
- Ausübungsberechtigung für anderes Gewerbe, Handwerk
- Betriebsleiter, technischer Leiter
- Handwerklicher Nebenbetrieb
- Mitteilungspflichten gegenüber Handwerkskammer
- Nichtbestehen der Meisterprüfung, Gesellenprüfung
- Meisterbrief, Befähigungsnachweis
- Persönliche und fachliche Eignung zur Ausbildung von Lehrlingen, Auszubildenden
- Meister-BaföG
- Arbeitsschutz, Gerätesicherheit
- Vergütung, Forderung, Außenstände, Beitreibung, Inkasso