Marken­recht

Markenanmeldung:

Als Erstes prüfen wir für Sie, ob die von Ihnen ausgewählte Wort- und/oder Bildmarke den Anforderungen des MarkenG an die Darstellbarkeit, Unterscheidbarkeit und das Freihaltebedürfnis genügt.

Markenrechte gibt es auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Wegen des Internets reicht eine nationale Marke auch für kleine und mittelständische Unternehmen nicht aus. Zumeist erweist sich die Eintragung einer EU-Marke als der wirtschaftlich und unternehmerisch sinnvollste Weg.

Wir recherchieren, ob die von Ihnen gewünschte Marke gegen ältere Markenrechte von Wettbewerbern verstößt. Dann legen wir mit Ihnen gemeinsam fest, ob eine Wort- und/oder Bildmarke eingetragen wird und welche Klasseneinteilung der Waren und Dienstleistungen nach Nizzaer Klassifikation vorgenommen werden soll.

Schließlich wird die eigentliche Markenanmeldung von uns erstellt und prioritätswahrend bei dem Markenamt hinterlegt. Nach erfolgreich erfolgter Registrierung erhalten Sie die Markenurkunde. Nach Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist ist die Marke formell bestandskräftig und kann im Geschäftsverkehr verwendet werden.

Markenschutz:

Besonders wichtig ist der Schutz einer Marke vor einer Internet-Domain. Immer wieder versuchen Wettbewerber durch deren Eintragung sich Vorteile zu verschaffen. Wir unterbinden dies durch ein schnelles Vorgehen über strafbewehrte Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung und Abschlusserklärung. Alsdann setzen wir Ihre Lizenz- und/oder Schadensersatzansprüche durch.

Außer den angemeldeten Marken genießen auch die selteneren Benutzungsmarken und Notoritätsmarken Markenschutz. Hier kommt es allerdings auf eine umfangreiche Prüfung des Einzelfalls an.

Ihr Ansprech­partner

ist Rechtsanwalt Patrick Gilliand.