Das Gaststättenrecht ist das Sondergewerberecht der Gastronomie. Maßgeblich ist das Gaststättengesetz (GastG) als Bundesgesetz, das zunehmend durch die Ländergesetze verdrängt wird.
Wir beraten und vertreten Gastwirte, Hotels, Restaurants, Catering, Systemgastronomie, Diskotheken, Bars, Clubs und Eventveranstalter insbesondere bei:
- Erteilung und Entziehung der Gaststättenkonzession (Schankkonzession, Schankerlaubnis)
- Ablehnung der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit, Trunksucht, BtMG-Verstoß, Schulden
- Gaststättenschließung, Schließungsanordnung
- Auflagen vom Gewerbeamt, Ordnungsamt gemäß § 5 GastG
- Stellvertreter, Stellvertretungserlaubnis
- Nachbarklage gegen Gaststätte, Kneipe, Diskothek wegen Lärmbelästigung
- Rauchverbot, Raucherclub
- Ausschankverbot an Jugendliche (Jugendschutz, Flatrate-Party), Sperrzeiten
- Lebensmittelrecht, Hygienevorschriften
- Arbeitsschutz, Arbeitsverbot, Beschäftigungsverbot, Aufenthaltserlaubnis
- Sondernutzungserlaubnis nach Straßenrecht (Straßen- und Wegegesetz, StrWG)